Sportförderung

Sport leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit, er fördert auch den Gemeinsinn, die Kommunikation sowie die Integration und ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Jugendarbeit.

Nach Artikel 36 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt " sind Kunst, Kultur und Sport durch das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern". Der Landkreis und der Kreissportbund Jerichower Land e. V. sind gemeinsam bestrebt, mittels eines Zuwendungsvertrages dieser anspruchsvollen Aufgabe fachgerecht nachzukommen.

Der Kreistag beschloss eine entsprechende Vereinbarung im März 2011 mehrheitlich und damit die Grundlage für die Sportförderung. Um perspektivisch auch trotz angespannter Haushaltslage eine Förderung gewährleisten zu können, wurde im Dezember 2016 eine geänderte Fassung beschlossen. Mit dieser 1. Änderung des Zuwendungsvertrages erfolgte eine Anpassung an die aktuellen Erfordernisse unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der zurückliegenden Vertragslaufzeit.

Seit dem Haushaltsjahr 2017 beträgt die Sportförderung durch den Landkreis 103.000 Euro jährlich. Für den Kreissportbund, seine Mitgliedsvereine und örtlich vorhandene Sportverbände bietet die Fortschreibung des Zuwendungsvertrages mehr Planungssicherheit. Der Verwaltungsaufwand wurde für alle Beteiligten auf ein vertretbares Maß reduziert.

Zuwendungsempfänger können der Kreissportbund Jerichower Land e. V., seine Mitgliedsvereine und die örtlich vorhandenen Sportverbände sein. Die Mitgliedsvereine und örtlichen Sportverbände richten ihre Förderwünsche direkt an den Kreissportbund. Im weiteren Verfahren erfolgt dazu die Abstimmung zwischen Kreissportbund und dem Landkreis Jerichower Land.

Die Verwendung der Fördermittel ist zur Mitfinanzierung folgender Schwerpunktvorhaben bestimmt:

  • Sicherung der fachgerechten Tätigkeit in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Jerichower Land e. V.
  • Durchführung der jährlichen Kinder- und Jugendspiele,
  • Jährliche Sportlerehrung, Vereinsjubiläen und besondere Einzelauszeichnungen im Landkreisinteresse,
  • Zuschüsse für die Durchführung von Trainingslagern,
  • Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern,
  • Förderung ehrenamtlicher Übungsleiter,
  • Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen,
  • Anschaffung von Sportgeräten und -materialien im Einzelwert bis 150 Euro,
  • Finanzierung von Sportgeräten und Materialien über 150 Euro
  • Instandhaltungs- und Modernisierungsaufgaben an Sportstätten sowie
  • unvorhersehbare Veranstaltungen/Maßnahmen von besonderer Bedeutung.

Die Zuwendungen sind zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben als Projektförderungen, für den Kreissportbund Jerichower Land e. V. unmittelbar als institutionelle Förderung, in Form der Fehlbedarfsfinanzierung, in Anlehnung an die §§ 7, 23 und 44 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt einzusetzen und dürfen nicht für andere Maßnahmen verwendet werden. Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel erfolgt durch den Kreissportbund. Ansprechpartner ist der Geschäftsführer Steffan Göhler.

Kontakt
Kreissportbund Jerichower Land e. V.
In der Alten Kaserne 33
39288 Burg
Tel.: 03921 981198
Fax: 03921 981198
E-Mail:
Webseite: www.kreissportbund-jl.de

Fachbereich Kinder - Jugend - Familie

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Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

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Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
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03921 949 5100
Fax:
03921 949 9550
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 4 in Burg
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