Ehrenamtliche Vormundschaft – Gemeinsam ein Stück des Weges gehen
Das Jugendamt des Landkreises Jerichower Land sucht ehrenamtliche Vormünder, die Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg begleiten. Ehrenamtliche Vormünder sind Vertrauenspersonen, die Kindern und Jugendlichen zur Seite stehen. Sie sind laut § 1773 BGB an Eltern statt für die Belange und Rechte der jungen Menschen zuständig.
Aufgaben von ehrenamtlichen Vormündern:
- Interessen des jungen Menschen vertreten und dessen Persönlichkeit fördern
- auf kindgerechte Unterbringung, medizinische Versorgung, schulische/berufliche Ausbildung, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sowie Verwaltung der Finanzen des jungen Menschen achten
- Antragstellung bei Behörden, Zusammenarbeit mit Jugenhilfeeinrichtungen, Jugendamt und Familiengericht
- regelmäßiger persönlicher Kontakt mit dem jungen Menschen (mindestens einmal im Monat)
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt und wird unentgeltlich geführt. Der Aufwand, den die Vormünder betreiben müssen, wird ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür wird eine Pauschale von 425 EUR pro Betreuungsjahr gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr. Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht, für den man sich engagieren möchte und kann daher schwer eingeschätzt werden.