Kreistagswahl 2024
Die Wahl des Kreistages fand am 9. Juni 2024 statt. Der Kreiswahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis fest:
Zahl der Wahlberechtigten insgesamt | 76.116 |
Zahl der Wähler insgesamt | 48.446 |
Ungültige Stimmzettel | 1.062 |
Gültige Stimmzettel | 47.384 |
Gültige Stimmen | 139.856 |
Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU | 38.762 |
Alternative für Deutschland - AfD | 40.292 |
DIE LINKE - DIE LINKE | 9.137 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD | 19.835 |
Freie Demokratische Partei - FDP | 6.415 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE | 4.635 |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI | 814 |
Freie Wählergemeinschaft Jerichow - FWG - J | 6.590 |
Wählergemeinschaft Fläming - WG Fläming | 7.846 |
Ländliche Wählergemeinschaft JL - LWG | 4.986 |
Einzelbewerber Gleiche - EB Gleiche | 544 |
Es waren im Wahlgebiet 42 Sitze zu verteilen.
Verteilung der 42 Sitze auf die Wahlvorschläge
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU | 12 |
Alternative für Deutschland - AfD | 12 |
DIE LINKE - DIE LINKE | 3 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD | 6 |
Freie Demokratische Partei - FDP | 2 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE | 1 |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI | 0 |
Freie Wählergemeinschaft Jerichow - FWG - J | 2 |
Wählergemeinschaft Fläming - WG Fläming | 2 |
Ländliche Wählergemeinschaft JL - LWG | 2 |
Einzelbewerber Gleiche - EB Gleiche | 0 |
Wahlgrundsätze
Der Kreistag wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beträgt die Zahl der Kreistagsmitglieder für den Landkreis Jerichower Land 42.
Jede Wählerin, jeder Wähler hat zur Wahl des Kreistages 3 Stimmen. Diese können einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/oder Wahlvorschläge verteilt werden. Die Stimme wird abgegeben, indem der oder die Bewerber und Bewerberinnen durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.
Wahlgebiet
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird bei der Wahl zum Kreistag das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt. In seiner Sitzung am 27. September 2023 hat der Kreistag des Landkreises Jerichower Land die Einteilung des Wahlkreises in folgende 3 Wahlbereiche beschlossen:
Wahlbereich I |
Wahlbereich II |
Wahlbereich III |
Stadt Genthin Stadt Jerichow Gemeinde Elbe-Parey |
Stadt Burg Stadt Möckern |
Stadt Gommern Gemeinde Biederitz Gemeinde Möser |
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Jerichower Land wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar in den Kreistag sind Bürger des Landkreises Jerichower Land, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.