Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Der Kinder-und Jugendärztliche Dienst führt die Einschulungsuntersuchungen für alle Einschüler, die Jahrgangsuntersuchungen in den 3. und 6. Klassen sowie die Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen in den Förderschulen des Landkreises durch.
Schuleingangsuntersuchung
Mit der Schuleingangsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand von Kindern festgestellt. Diese findet ein Jahr vor Schulbeginn statt. Untersucht werden alle Kinder, die vom 30. Juni eines Jahres bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres, den 5. Geburtstag feiern. Neben der Prüfung des Impfstatus wird auch der allgemeine Gesundheitszustand erfasst. Im Fokus stehen dabei die Entwicklungen hinsichtlich der Sprache, des Sehens, des Hörens und der Koordination. Nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung wird eine Empfehlung über die Einschulung des Kindes ausgesprochen. Sollten schul- bzw. gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung festgestellt werden, können im Jahr bis zur Einschulung noch entsprechende Untersuchungen und Förderungen veranlasst und begonnen werden. Die Schuleingangsuntersuchungen finden im Zeitraum von Februar bis zum Ende des Sommers statt.
Während der halbstündigen Untersuchung malen die Kinder, es werden Größe, Gewicht und Blutdruck gemessen sowie ein Hör- und Sehtest durchgeführt. Anschließend folgt eine ärztliche Untersuchung und ein kurzer Entwicklungstest. Die Untersuchung findet in der Schule oder im Gesundheitsamt statt.
Zur Untersuchung werden der Elternfragebogen, der Impfausweis und das gelbe Vorsorgeheft des Kindes benötigt. Die Schuleingangsuntersuchung ist im Land Sachsen-Anhalt eine Pflichtuntersuchung. Diese ist nicht durch die Vorsorgeuntersuchung U 9 ersetzbar.
Impfmeldestatistik
Die untere Gesundheitsbehörde registriert die durchgeführten und übermittelten Impfungen der Personen im Landkreis. Erfasst werden der Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Art und Tag der Impfung. Ärzte und Ärztinnen außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes übermitteln diese Daten zu den durchgeführten, öffentlich empfohlenen Impfungen bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr soweit die Personensorgeberechtigten dem zustimmen.
Auf Wunsch werden auch Impfdaten älterer Personen erfasst. Somit können bei verlorengegangenen Impfdokumenten die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt werden.