Hygiene
Gesundheitszeugnis
Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit diesen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit ein Gesundheitszeugnis gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutz vom Gesundheitsamt. Die Bescheinigung wird nach Teilnahme an der entsprechenden Belehrung ausgehändigt.
Dies gilt für folgende Lebensmittel:
- Fleisch, Geflügel und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- Eiprodukte
- Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse daraus
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr
Sprechstunde Gesundheitszeugnisse
nur nach Termin-Vereinbarung
Die Sprechstunde findet im Gesundheitsamt (Raum 127 oder Raum 134) statt. Termine werden telefonisch unter 03921 949-5300 vergeben oder über E-Mail Gesundheitsamt@lkjl.de vereinbart. Für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses wird ein gültiger Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der Meldebescheinigung benötigt. Minderjährige müssen in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen bzw. die Erklärung der Sorgeberechtigten mitbringen.
Falls der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses übernimmt, genügt eine formlose Kostenübernahmeerklärung. Es wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung eine Gebühr von 30 Euro erhoben. Die Teilnahme von Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen ist nur in Begleitung eines Übersetzers möglich.
Onlineverfahren zur Hygienebelehrung
Alternativ kann unter https://jl.gotzg.de ein Termin für das Onlineverfahren gebucht werden. Zum gebuchten Termin werden Sie per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo via Videoanruf kontaktiert. Das Endgerät muss 15 Minuten vor dem Termin eingeschaltet und der Personalausweis für die Authentifizierung bereitgehalten werden. Verlief diese erfolgreich, erhalten Sie einen Zugangscode für den Belehrungsfilm. Abschließend werden im Rahmen eines Testes acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt. Nach erfolgreicher Durchführung des Testes kann die Bescheinigung sofort ausgedruckt werden.
Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos können per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de gerichtet werden. Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, können Untertitel in verschiedenen Sprachen einblenden. Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen werden.
Infektionsschutz
- Erfassung und Bearbeitung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten
- Beratung zu Infektionskrankheiten und zum Infektionsschutzgesetz
- Beratung zu Desinfektion und Sterilisation sowie zu Schutzmaßnahmen der Infektionsverhütung
- Hygieneüberwachung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege
- Kontroll- und Überwachungsaufgaben zum Verbraucherschutz auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln in Handelseinrichtungen außerhalb von Apotheken
- Tuberkuloseberatung
- kostenlose, anonyme HIV-Antikörpertestungen (AIDS-Test) und Beratung
- Aufklärung und Informationen zu sexuell übertragbaren Infektionen
Trink- und Badewasser
- Trinkwasserüberwachung in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, z. B. Wasserwerke, Hausinstallation/-brunnen, mobile Wasserversorgungsanlagen (Formular für die Anzeige auf Anfrage)
- Hygieneüberwachung von EU - Badegewässern (Kulk, Gommern, Plattensee Dannigkow, Waldbad Theeßen, Seen: Zabakuck, Niegripp, Parchau) und öffentlichen Badeeinrichtungen
- Hygieneüberwachung in öffentlichen Einrichtungen