Soziale Förderung
Neben den gesetzlichen Leistungen zur Sozialen Förderung wie der Sozialhilfe, Obdachlosenhilfen sowie Wohnungssicherung und Wohngeld, die in der Rubrik Dienstleistungen unter "Soziale Förderung" zu finden sind, bietet der Landkreis auch Hilfe für Menschen, die in bestimmten Situationen ihres Lebens eine besondere Unterstützung benötigen.
Straffälligenhilfe
Unter der Straffälligenhilfe versteht man alle Maßnahmen zur Resozialisierung von Straftätern in die Gesellschaft. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die persönlichen Fähigkeiten der Betroffenen zu stärken und zu erweitern und ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Die Hilfe orientiert sich an der individuellen Problemlage. Neben der Wiedereingliederung, insbesondere nach der Haftentlassung, gehört dazu auch die Arbeit mit den Angehörigen sowie Angebote für Opfer von Straftaten.
Einen Überblick zu den Hilfsangeboten im Jerichower Land in Vorbereitung auf einen Haftantritt, während eines Haftaufenthalts und nach der Haftentlassung sind in der Broschüre "Netzwerk Straffälligenhilfe Jerichower Land" der Diakonie zusammengestellt.
Förderung von Selbsthilfe und der Freien Wohlfahrtspflege
Als Anerkennung für diejenigen, die sich beispielsweise durch Mitarbeit in Selbsthilfegruppen besonders für das Gemeinwohl engagieren, sind auch materielle Unterstützungen, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, möglich. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege und der Selbsthilfe können entsprechende Fördergelder beim Landkreis beantragt werden.