Beschilderung der Natura 2000-Gebiete
In der Zeit vom 1. Juni 2023 bis 31. August 2023 werden in den Natura 2000-Gebieten sowie in den Schutzzonen in den Vogelschutzgebieten des Landkreises, im Rahmen einer Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt, Ausschilderungen vorgenommen. Alle Informationen zur Ausschilderung sowie die Auflistung der betroffenen Grundstücke sind im Amtsblatt Nr. 09/2023 veröffentlicht und unter www.lkjl.de nachlesbar.
Natura 2000 zeichnet sich durch ein miteinander verknüpftes Netz von Schutzgebieten in der gesamten Europäischen Union aus. Es soll den länderübergreifenden Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume gewährleisten. Die zu setzenden Schilder kennzeichnen die Gebiete an Zuwegungen und Gebietsgrenzen und weisen die Benutzer auf die Besonderheiten und Verhaltensregeln in den Gebieten hin.
Das Aufstellen der amtlichen Schilder zur Information sowie zur Kennzeichnung der besonderen Schutzgebiete ist gemäß der Landesverordnung zu den Natura 2000-Gebieten als auch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten zu dulden. Dennoch können Betroffene auf besondere Umstände oder Gegebenheiten auf den jeweiligen Grundstücken hinweisen und sich an das Sachgebiet Naturschutz des Landkreises (Tel.: 03921 / 949-7000, E-Mail naturschutz@lkjl.de) wenden.