Bundestagswahlen 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr geöffnet. Wer seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte oder am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben. Hierfür muss ein formloser Briefwahlantrag bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt oder auf der Wahlbenachrichtigung angekreuzt werden. Anschließend wird dieser an die Stadt oder Gemeinde zurückgeschickt bzw. persönlich abgeben. Bei den meisten Kommunen ist die Beantragung der Briefwahl auch online möglich. Im Anschluss erhält man den Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen per Post.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 bis 18 Uhr beim Empfänger (Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg) vorliegen. Entsprechend sollte man diese postalisch bis zum dritten Werktag vor der Wahl zurückgeschickt haben oder persönlich am Wahltag abgeben.
Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, gestaltet die Zukunft aktiv mit - jede Stimme zählt! Mehr Informationen zu den Bundestagswahlen 2025