Erlegungsprämie wird weiter gewährt
Zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährt das Land Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2026 weiterhin eine Erlegungsprämie (Pürzelprämie), um die Schwarzwildbestände zu reduzieren. Diese enthält auch eine Kompensation für die Kosten der Trichinenuntersuchung. Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie für Erlegungen im Jerichower Land ist die Kreisverwaltung zuständig.
Entsprechende Anträge können für die nachstehenden Erlegungszeiträume wie folgt eingereicht werden:
Erlegungszeitraum | Antragsfrist |
01.10.2024 - 31.03.2025 | 15.05.2025 |
01.04.2025 - 30.09.2025 | 15.10.2025 |
01.10.2025 - 31.03.2026 | 15.05.2026 |
01.04.2026 - 30.09.2026 | 15.10.2026 |
Nähere Informationen zur Beantragung sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite des Landes abrufbar. Weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind hier im Bereich Verbraucherschutz hinterlegt.
Voraussetzung für die Gewährung der Erlegungsprämie ist die Berechtigung zur Ausübung der Jagd im Jagdbezirk. Dem Antrag sind zwingend der Originaldurchschlag des ordnungsgemäßen Wildursprungsnachweises für die erlegten Stücke Schwarzwild, der Nachweis zur Einreichung der Trichinenuntersuchung sowie die Streckenliste für das laufende Jagdjahr beizufügen. Wild, für welches keine Trichinenprobe abgegeben wurde, ist ausdrücklich nicht prämienberechtigt.
Es werden nur fristgerecht eingereichte und vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Prämie besteht nicht. Zudem steht die Auszahlung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Landes. Für Rückfragen ist die Untere Jagdbehörde telefonisch unter 03921/ 949-3203 sowie per Mail an fb-ordnung@lkjl.de erreichbar.