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Maßnahmen gegen die Geflügelpest werden aufgehoben

Das heute erschienene Amtsblatt 11/2023 des Landkreises enthält die Aufhebungen der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 18. April 2023 und vom 9. Mai 2023 zum Schutz gegen die Geflügelpest. Die Allgemeinverfügung tritt ab morgen in Kraft.

Mitte April war in einem Hausgeflügelbestand in der Ortschaft Roßdorf die hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt und per Allgemeinverfügung eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet worden.