Neue Regelung für Fehlbefüllung von Bioabfalltonnen

Ab Januar 2025 gelten neue Regelungen, wenn in der Bioabfalltonne Stoffe aufgefunden werden, die dort nicht hineingehören. Darüber informierten heute Beigeordneter Stefan Dreßler und Dr. Henning Gehm, Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH. Grund ist der zu hohe Anteil von Störstoffen im Bioabfall.

Betroffene Tonnen erhalten eine Kennzeichnung in Form eines Stickers mit entsprechenden Hinweisen und werden nicht entleert. Es besteht dann die Möglichkeit die Fremdstoffe selbst aus der Abfalltonne zu sortieren und diese zur nächsten turnusmäßigen Entleerung erneut bereitzustellen oder den Behälterinhalt gebührenpflichtig als Sonderentleerung bei der nächsten turnusmäßigen Restmüllleerung entsorgen zu lassen. Die entsprechende Entscheidung muss auf dem aufgeklebten Sticker angekreuzt, abfotografiert und das Foto per Mail an beanstandung@lkjl.de übersandt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Sonderleerung für das Erreichen des jeweiligen Mindestleerungsvolumens beim Restabfall nicht angerechnet wird.

Über die Bioabfalltonne dürfen Küchenabfälle wie Brot, Gemüse und auch Papierküchentücher sowie Grünabfälle wie Laub, Rasenschnitt und Topfblumen entsorgt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung, also der Anlage eines Kompostes auf dem privaten Grundstück.

Der Antrag für die dann mögliche Befreiung von der Bioabfallentsorgung sowie detaillierte Informationen zur Eigenkompostierung sind unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ abrufbar.