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Planfeststellungsverfahren zur wesentlichen Änderung der Deponie in Reesen

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Jerichower Land vom 18. November 2024 (Az.: 71-13-2022-71439) wurde der Plan für die wesentliche Änderung der Deponie der Deponieklasse I gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 VwVfG LSA festgestellt. Unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens war die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit vom 14. April 2025 bis einschließlich 25. April 2025 bei der Stadtverwaltung Burg zur Einsicht aus.

Im selben Zeitraum können die Unterlagen digital auf der Internetseite der Stadt Möckern unter www.moeckern-flaeming.de und auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund unter www.uvp-verbund.de aufgerufen werden.