Haltung von Nutztieren - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Lebensmittel- und Tierarzneimittelüberwachung/Fleischhygiene
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Di: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Fr: 08:30-11:30 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 3900
- Fax:
- 03921 949 9639
- E-Mail:
- veterinaeramt@lkjl.de