Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.

Voraussetzungen

Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:

  • eine gültige Erlaubnis zur Bereitstellung eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges vorweisen.
  • darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeug e s,
  • Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeug e s, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
  • das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeug e s,
  • genaue Angabe des Aufstellungsortes,
  • die Dauer der Aufstellung,
  • die Betriebszeiten,
  • Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, 
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen .

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde

Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr 

Bußgeldstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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