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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

- Festbetrag von 10,90 EUR
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.

Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Kreishaus Außenstelle Genthin
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