Hausschlachtung anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

Was sollte ich noch wissen?

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Lebensmittel- und Tierarzneimittelüberwachung/Fleischhygiene

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Fr:  08:30-11:30 Uhr 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3900
Fax:
03921 949 9639
Kreishaus Genthin
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