Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Leistungsbeschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Verfahrensablauf
- Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
- Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
- Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
- Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
- Mindestalter 5 Jahre
- Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Welche Gebühren fallen an?
keine
Bearbeitungsdauer
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Öffnungszeiten
Mo: 09:00-12:00 Uhr
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mi: 09:00-12:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr- 12:00 Uhr
Hinweis abweichende Öffnungszeiten
Amtsarzt
Mo: 09:00-11:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr
Gesundheitszeugnisse
nach telefonischer Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 5300
- Fax:
- 03921 949 9653
- E-Mail:
- gesundheitsamt@lkjl.de