Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen

Leistungsbeschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt - über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck - in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.

Verfahrensablauf

Sie nehmen an einer Belehrung teil. Nach dem Ausfüllen des Antrags mit Ihren Daten werden Ihnen Video-Sequenzen vorgespielt. Auf Grundlage der Video-Sequenzen müssen Sie im Folgenden Fragen beantworten.

Falsch beantwortete Fragen können Sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sind. Sie bestätigen auch, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Danach bezahlen Sie die Gebühr. Sie erhalten die Bescheinigung entweder direkt vor Ort. Oder das Gesundheitsamt sendet Ihnen die Bescheinigung zu.

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder
  • Reisepass mit eventueller Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate ist, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Beispiel: Sie beginnen mit Ihrer Tätigkeit am 01.09. Dann darf die Bescheinigung frühestens am 01.06. ausgestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Belehrung dauert etwa 30 Minuten.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig sind das örtliche Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin oder ein beauftragter Arzt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

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Sachgebiet Hygiene

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Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mi: 09:00-12:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr- 12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Amtsarzt

Mo: 09:00-11:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr

Gesundheitszeugnisse

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Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

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