Befahrung im Schutzgebiet

Leistungsbeschreibung

Im Landkreis Jerichower Land sind verschiedene naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgewiesen, z. B. die Landschaftsschutzgebiete „Umflutehle - Külzauer Forst“ und „Elbtalaue“ oder verschieden Natura 2000 Gebiete entlang der Elbe.

In der Regel ist das Befahren dieser Schutzgebiete sowie Abstellen von Kfz außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, Straßen und Plätze eingeschränkt bzw. Verboten. Im Einzelnen ergibt sich dies aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.

In Ausnahmefällen, z. B. für Hobbyangler, kann entsprechend der erlassenen Verordnungen das Befahren sowie Abstellen von Kfz außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, Straßen und Plätze gestattet werden.

Mit dem hinterlegten Formular und Beifügen von Nachweisen kann dies beim Sachgebiet Naturschutz beantragt werden.

Sachgebiet Naturschutzbehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 7000
Fax:
03921 949 9670
Kreishaus Genthin
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