Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderliche Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Um eine Webstatistik mittels Matomo zuzulassen, müssten Sie hier bitte Ihr Einverständnis geben. Danke.

Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Untere Wasserbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.
Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.