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Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. 

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein 

Voraussetzungen

  • An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Geburtsurkunde  
  • ggf. Heiratsurkunde  
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie) 
  • Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychThAPrV (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original sowie ggf. Anrechnungsbescheinigungen des Landesprüfungsamtes. 
  • mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychThAPrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien) 
  • Anrechnungsbescheid nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend) 
  • Kopie des Ausbildungsvertrages 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10.01., für die Herbstprüfung bis spätestens 10.06. einzureichen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Landesverwaltungsamt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.
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