Bodenschutz
Ziel der Bodenschutzgesetzgebung ist es für nachfolgende Generationen die Funktion des Bodens zu sichern oder auch wieder herzustellen. Zur Erreichung dieses Zieles muss der Boden bei Schädigung (Altlasten, schädliche Bodenveränderungen) saniert und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden.
Ebenso sind schädliche Verunreinigungen des Bodens zu verhindern. Deshalb ist es wichtig bei Einwirkungen auf den Boden darauf zu achten, dass seine natürliche Funktion so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Wesentliche Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde sind:
- Gefahrenabwehr-Anordnungen zur Untersuchung, Sicherung- und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten oder damit in Verbindung stehenden Gewässerverunreinigungen (z. B. als Folge von Unfällen oder Havarien, bei denen wassergefährdende Stoffe in den Boden gelangt sind)
- Sicherstellung bodenschutzrechtlicher Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Material auf den Boden, hier geht es in erster Linie um Vorgaben zur Art der Materialien und den stofflichen Eigenschaften (Schadstoffgehalt), um Schäden für den Boden und die Bodenfunktionen zu vermeiden
- Führen des Altlastenkatasters sowie Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster des Landkreises
- Beratung von Grundstückeigentümern, Planern, Bauherren und anderen Betroffenen beim Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
Zusätzliche Bodenschutzbehörden sind das Landesamt für Geologie und Bergwesen und die Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt.