Gleichstellung von Frauen und Männer
Über Familienpolitik, demografischen Wandel sowie Quotenregelung in der Wirtschaft wird viel diskutiert. In vielen Bereichen sind Frauen trotz einer rechtlichen Gleichstellung immer noch benachteiligt. Sei es bei der Bezahlung oder bei der Vergabe von Führungspositionen. Das tradierte Rollenbild einer Frau ist noch sehr an Familie gebunden. So ist es immer noch eine große Herausforderung, berufliche Karriere und Familienarbeit zu vereinbaren.
Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Karina Cleve Ansprechpartnerin für die Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie für die im Landkreis lebenden BürgerInnen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit berät sie die Verwaltung bei gleichstellungsrelevanten Themen, unterstützt die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen des Jerichower Landes und vermittelt Ratsuchende an die zuständigen Beratungsstellen.
Zudem ist sie Ansprechpartnerin für den Girl’s und Boy’s Day und beantwortet Arbeits- und Lebensfragen zur Erweiterung des Berufsspektrums von Jungen und Mädchen. Frau Cleve ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Gleichstellungsbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt. Über ein Netzwerk ist sie mit vielen Institutionen des Landkreises verbunden, die sich mit dieser Thematik im Arbeitsalltag beschäftigen. Damit sind kurze Wege und eine schnelle Hilfe möglich.
Rechtliche Grundlagen:
- Artikel 3 des Grundgesetzes
- Artikel 7 und 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sowie im gültigen Koalitionsvertrag
- Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- § 78 des Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt
- § 64 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Hauptsatzung des Landkreis Jerichower Land